Am 11. Oktober haben sich zehn EU-Finanzminister (Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien und Spanien) auf das Grundgerüst der Finanztransaktionssteuer geeinigt. Im Dezember soll der Verhandlungsprozess abgeschlossen sein. Auf den
Wunsch von Belgien und Slowenien ist eine technische Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die bis dahin vertiefende Analysen
zu einigen Regelungen liefern soll.
Die
Europäische Kommission den zehn Finanzministern und dem Ecofin ihren Richtlinienentwurf ebenfalls im Dezember vorlegen, über den dann entschieden wird. Danach müssen alle zehn Länder entsprechende Gesetze
formulieren verabschieden.
Zu den Stärken des bisher ausgearbeiteten Kompromisses gehören nach Meinung von Detlev von Larcher, Sprecher der
Kampagne "Steuer gegen Armut"
- die Kombination von Ausgabeprinzip und Residenzprinzip. Damit werde die legale Steuerumgehung stark eingeschränkt.
- Käufer und Verkäufer müssen die Steuer entrichten.
- Bei Futures und Swaps wird der Nominalwert oder der Marktwert des Papiers besteuert und nicht die viel niedrigere Prämie.
- Im Prinzip werden alle Derivate besteuert. Da diese den Löwenanteil an den Umsätzen ausmachen, ist das auch für die Einnahmen sehr wichtig. Die Ausnahmen bei Derivaten sind eng auf solche begrenzt, die sich zu 100% auf Staatsschulden beziehen.
Kritisch merkt von Larcher an, dass Anleihen komplett ausgenommen sind. Dass kurzfristige Interbankkredite, sog. Repos, jetzt komplett ausgenommen werden, sei ein Zugeständnis an die Finanzindustrie. Auch die stufenweise Einführung einiger Regelungen - ohne konkrete Nennung von
Terminen für ihre vollständige Einführung - sei problematisch.