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Freitag, 3. November 2023

Nicht weitere zweieinhalb Jahre

Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, versucht seinen Ruf und den des ICC mit Symbolpolitik zu retten (Reuters; auf deutsch Euronews). Dabei hat er selber sehr maßgeblich dazu beigetragen, das Gericht (wieder) auf einen hart prowestlichen Kurs zu trimmen (MediaWatch berichtete). Einmal den Rafah-Grenzübergang von Gaza nach Ägypten zu besuchen und Warnungen auszustoßen, wird nicht reichen um die diskreditierte Institution wieder mit der nötigen moralischen und faktischen Autorität auszustatten.

Da reicht die Initiative des türkische Präsident Tayyip Erdogan schon weiter: Der hat seine Verwaltung angewiesen, zu untersuchen, wie man die israelische Gewalt gegen ZivilistInnen in Gaza als Kriegsverbrechen vor dem ICC verhandeln lassen kann (MEMo). Der Schönheitsfehler hier: Weder Israel noch die Türkei sind Unterzeichnerstaaten des Rom-Statuts.

In Den Haag ist seit 2014 eine Anklage wegen möglicher Verbrechen anhängig, die "in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, seit dem 13. Juni 2014" begangen wurden. Derzeit wird darüber gestritten ob der ICC zuständig ist (territorial scope of the Court's jurisdiction).

Der bislang letzte Eintrag zu dem Thema stammt vom März 2021 in dem Fatou Bensouda feststellt: Wir wussten,

Montag, 27. März 2023

Einwurf: Ein anderer Wind

Seit der Schotte Karim Ahmad Khan den Internationalen Strafgerichtshof führt, weht in Den Haag ein anderer Wind: Die von seiner Vorgängerin Fatou Bom Bensouda angestrengten Afghanistan-Ermittlungen (MediaWatch berichtete) wurden "depriorisiert". Statt dessen wurde ein Haftbefehl für den russischen Präsidenten Wladimir Putin ausgestellt.

Ein Hintergrund von Florian Rötzer im Overton Magazin bietet viele aufschlussreiche Details und ist sicherlich der mit Abstand beste Beitrag in deutscher Sprache zu dem Vorgang. Der Text schließt Informationen über den Bericht der Ukraine-Untersuchungskommission vor dem UN-Menschenrechtsrat ein und erklärt, warum die (geheim gehaltene) Anklage wegen Kindesentführungen (und nicht wegen des Angriffskrieges) erhoben wurde.... 

Im Übrigen hat der IStGH mit diesem Haftbefehl Friedensverhandlungen für die Ukraine immens erschwert. Wer wird mit einem in vielen Ländern mit Haftbefehl verfolgten Akteur verhandeln? Und wo?

Zudem könnte der Haftbefehl die Bedeutung des IStGH-Protokolls weiter unterminieren: Als erstes muss wohl Südafrika über die neue Situation befinden. Pretoria hat den russischen Präsidenten natürlich schon lange zum BRICs-Gipfel im August eingeladen. (Schon 2015 hatte Pretoria eine Einladung an den damaligen sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir zur Konferenz der Afrikanischen Union nicht zurückgezogen.)

Dienstag, 5. Mai 2020

Eine zeitgemäße Heldin

Fatou Bom Bensouda, die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs hat entschieden, dass der ICC die Jurisdiktion über das besetzte palästinensische Territorium innehat obwohl Israel dem Vertrag über den ICC nicht beigetreten ist.

Damit bleibt Bensouda ihrer Linie treu. Sie hatte schon Ermittlungen des ICC in Afghanistan anstrengen lassen, weil das Land Vertragspartei ist - die USA, deren Soldaten dort evtl. Kriegsverbrechen begangen haben, jedoch nicht.

MediaWatch befürwortet diese Linie aus ganzem Herzen. Denn es kann nicht sein, dass die illegitime israelische Besatzung durch die Hintertür legitimiert wird, indem der ICC die Hoheit Israels über die Westbank und Gaza indirekt anerkennt, wenn er Ermittlungen unterlässt.

Bensouda beweist mit diesem Schritt erneut Mut: Schon im April 2019 hatten ihr die USA (als Reaktion auf Vorermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan) das Einreisevisum entzogen. Deshalb wird es Washington jetzt etwas schwerer fallen, zusätzliche, persönlich gegen Bensouda gerichtete Sanktionen zu verhängen.

Da die USA dem Rom-Statut nicht beigetreten sind, zahlen sie auch keine Beiträge zur Arbeit des Gerichts und können den Internationalen Strafgerichtshof deshalb auch finanziell kaum unter Druck setzen. Bleibt der indirekte Weg, indem Washington andere Vertragsstaaten - etwa folgsame EU-Länder - dazu bringt, Druck auf den ICC auszuüben.

Montag, 21. November 2016

Grundsätzliches Dilemma

Tritt der Internationale Strafgerichtshof (ICC) jetzt die Flucht nach vorn an? Das Tribunal ermittelt in Bezug auf Afghanistan überraschend nicht nur gegen die Taliban, sondern auch gegen US-Soldaten wegen Folter (G-News dt.). Den Haag will nun klären, ob es sich dabei um Kriegsverbrechen handelt. Interessant ist, dass auch die rendition flights (von der Zeit mangelhaft mit "Geheimflüge" übersetzt) wieder eine Rolle spielen. Die damit in Zusammenhang stehenden, geheim gehaltenen Verschleppungen von Gefangenen in ebenfalls geheim gehaltene Gefängnisse sind nun Teil der ICC- Ermittlungen. Foreign Affairs berichtet, dass vielleicht auch wegen des Angriffs auf ein Krankenhaus von Medicins sans Fronters in Kundus ermittelt werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, dass die USA nicht Mitglied im ICC sind. Denn Afghanistan, Litauen, Polen und Rumänien sind Mitglieder im Weltstrafgerichtshof und dort wurden die fraglichen Taten begangen. Zu klären ist nun vor allem, in wie weit derartige Vorgehensweisen systematischen Charakter hatten. Selbstverständlich halten die USA die Untersuchungen als unbegründet und unangemessen zurückgewiesen (G-News engl.).

Montag, 25. März 2013

Ein Bauernopfer?

Bestimmt gibt's beim MediaWatchBlog einige engagierte LeserInnen, die dafür interessieren, dass sich der Warlord Bosco Ntaganda dem Internationalen Strafgerichtshof gestellt hat und die außerdem selber einmal erleben möchten, wie schwierig es ist, sich von aktuellen Geschehnissen ein vernünftiges Bild zu machen. Alle diese LeserInnen können ja mal einen Blick in die Quellen  riskieren, die Ihr / Euer ergebenster MediaWatch Redakteur ausgesucht hat: taz, Nachrichten Heute, wikipedia, BBC und (etwa ein Jahr alt) das Afro-American Network.

Anlass zu der Recherche war die Frage, warum eigentlich dieser Ntaganda nach all den Jahren plötzlich aufgibt und sich dem IStGH ausgerechnet auf dem Umweg über die US-Botschaft in Kigali stellt. (Schließlich haben die USA den Vertrag zum Internationalen Strafgerichtshof noch nicht ratifiziert und Ruanda hat noch nicht einmal unterzeichnet.) Eine wirklich überzeugende Antwort auf diese Frage war nicht zu finden - Tipps werden aber jederzeit gerne entgegengenommen.

Freitag, 9. März 2012

Können Facebook-'likes' helfen, Frieden zu schaffen?

Eine interessante Idee haben die Leute von Invisible Children gehabt. Sie haben eine Kampagne TRI gestartet, die mittels der internationalen Netzgemeinde dafür sorgen will, dass Joseph Kony, berüchtigter der Chef der ebenso berüchtigten Lords Resistance Army bald verhaftet wird, um sich wegen seiner Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu verantworten.

Der Finanzbericht für 2010 und 2011 der Organisation enthält alle wesentlichen Angaben. Die Overheadkosten von Invisible Children bewegen sich danach mit 16 Prozent (S.6) über dem international üblichen Rahmen von etwa 10 Prozent (auch 2010 waren sie höher gewesen, S.7). Und das Managment war offensichtlich vom eigenen Erfolg überrascht, denn im Verlauf von 2011 haben die Verantwortlichen fast fünf Millionen US-Dollar auf den Konten auflaufen lassen (S.13). Man verspricht das Geld zweckgerichtet zu verwenden (S.13). Kritik am Finanzgebaren der NGO findet sich u.a. beim Guardian.

Sonntag, 22. Mai 2011

Schuld und Strafe - nicht Tagespolitik

Ein ärgerlicher Kommentar über die Beantragung eines internationalen Haftbefehls für Muammar al-Gaddafi durch den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) ist in der taz zu finden: "Irrelevante Geste aus Den Haag".

Montag, 18. Mai 2009

Nibelungentreue

Joseph Kabila weigert sich, einen Gefolgsmann ausliefern zu helfen, gegen den ein seit etwa einem Jahr ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshof vorliegt. Das meldet der East African. Kabila, Staatsoberhaupt der Demokratischen Republik Kongo - von dem viele meinen, dass er selbst auf die Anklagebank nach Den Haag gehört - begründet die Weigerung mit dem Argument, dass Bosco Ntaganda für den Friedenprozess im Osten der DR Kongo gebraucht werde. Tatsächlich, so der EA, stehe Kabila bei Ntaganda in der Schuld, weil der vor einiger Zeit seinen Boss Laurent Nkunda, Warlord des "National Congress for the Defence of the People" stürzte. So verhinderte er, dass Nkunda einen Marsch durch die DR Kongo auf Kinshasa startete. (Kabilas 2001 ermordeter Vater hatte 1997 auf diese Weise Mobutu gestürzt.) Ntaganda ist offensichtlich ein geschickter Stratege: Trotz seiner Dienste für Joseph Kabila gilt er als Garant ruandischer Geschäftsinteressen in der Provinz Kivu.

Es gibt Berichte, nach denen in den letzten zehn Jahren 5,4 Millionen Menschen in der DR Kongo am Krieg oder an Kriegsfolgen ums Leben gekommen sind. Das International Rescue Comittee schreibt außerdem über den Konflikt:
The conflict in the Democratic Republic of Congo is arguably the world’s most deadly crisis since World War II and the death toll far exceeds those of other recent and more prominent crises, including those in Bosnia, Rwanda, Iraq, Afghanistan and Darfur.

Samstag, 21. März 2009

Das kann dauern....

Hier ein marginaler aber wichtiger Hinweis zum Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofes gegen Omar al-Bashir, den Präsidenten des Sudan. Er kommt von den Machern des Blogs wronging rights und ist in Opinio Juris erschienen:

Eine Verhaftung Bashirs - auch durch Drittstaaten - kann laut den Statuten des ICC erst erfolgen, wenn Bashir keine diplomatische Immunität mehr genießt. Hier die entscheidende Passage aus dem Posting:
In fact, no State Party to the ICC can act upon the warrant, because Bashir is a sitting head of state. Obviously, that doesn’t deprive the ICC of the right to try him. ( Art. 27(2) of the Rome Statute expressly states that head-of-state immunity won’t bar the court from exercising jurisdiction.) But it does prevent the Court’s warrant from having any legal effect outside of Sudan, because Articles 98(1) and 59(2), respectively, bar arrests that violate international law, and provide a basis for arrestees to challenge their detention in court.


Article 98(1) expressly prohibits states from cooperating with arrest warrants that would violate international law “with respect to the State or diplomatic immunity of a person or property of a third State, unless the Court can first obtain the cooperation of that third State for the waiver of the immunity.”
Es wäre hilfreich, wenn sich Diskussionen um den Haftbefehl im Besonderen und die Wirksamkeit internationaler Jurisdiktion im Allgemeinen künftig auf die politschen Aspekte derartiger Vorgänge konzentrierten: Sei es dass man auf die Schwächung Bashirs und auf einen Putsch hofft oder darauf, dass auch die Chinesen den Mann nun fallen lassen. Interessant ist auch der Aspekt, dass die USA politisch am meisten von dem Haftbefehl profitiert haben, obwohl sie überhaupt nicht Vertragspartei des ICC sind. Aber auf Nebelkerzen wie diese und diese oder Einlassungen wie diese sollte in Zukunft besser verzichtet werden.