Mittwoch, 28. Dezember 2022

Boykott, Disinvest and Sanctions (BDS) bald völkerrechtlich verbindlich? 

Wirtschaft und Menschenrechte in Konflikten

In Deutschland gibt es bereits ein Lieferkettengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. In der EU wird eine vergleichbare Vorlage noch durch die Mühlen des Aushandlungsprozesses geschleust. Und da sieht es gar nicht gut aus: Anfang Dezember 2022 hat der Ministerrat der Union einen Beschluss gefasst, der prompt auf heftige Kritik der Zivilgesellschaft stieß. Das CorA-Netzwerk machte unter anderem darauf aufmerksam, dass in dieser Vorlage Waffenexporte gar nicht erfasst sind.

Weit weniger Menschen wissen jedoch, dass auch auf UN-Ebene ein Prozess läuft, bei dem es um die Versöhnung von wirtschaftlichen Aktivitäten und Menschenrechten geht. Denn dass vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern tätige transnationale Unternehmen grundlegende Menschenrechte verletzen, ist leider immer noch viel eher die Regel als die Ausnahme.

Doch das Ringen um Wirtschaft und Menschenrechte bei den Vereinten Nationen dauert mittlerweile auch schon über 17 Jahre. Leitlinien der Vereinten Nationen (und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD) zu dem Thema existieren schon eine ganze Weile, sind aber, wie der Name schon verrät, nicht verbindlich.
 
Jetzt geht es darum, einen völkerrechtlich verbindlichen Rahmen zu schaffen, mit dem (vor allem große, international agierende) Unternehmen verpflichtet werden können, bei ihren geschäftlichen Aktivitäten weltweit und in ihrer gesamten Wertschöpfungskette auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten, und darüber regelmäßig Rechenschaft abzulegen.

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