Schon mehrfach haben Regierungen Maßnahmen initiiert, um Unternehmen bei ihren Geschäften und Aktivitäten zur Einhaltung von
Menschenrechten zu bewegen. Bislang zeigen diese Ansätze jedoch nur begrenzte Wirkung, weil sie auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen
setzen. Seit Jahren verhindern
Interessenvertretungen der Wirtschaft, national und international verbindliche Regeln im Bereich
Wirtschaft und Menschenrechte –
mit Erfolg.
In Deutschland zeigte sich dies im Jahr 2016, als die deutschen Unternehmensvertretungen alle Hebel in Bewegung setzten, jegliche Verbindlichkeit im deutschen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zu verhindern. Statt Unternehmen gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, enthält der NAP lediglich eine diesbezügliche "Erwartungshaltung der Bundesregierung an die unternehmerische Sorgfalt in der Achtung der Menschenrechte" (MediaWatch berichtete).
Selbst für Unternehmen im öffentlichen Eigentum und für die öffentliche Beschaffung gelten keine verschärften Regelungen.
Nicht ganz unschuldig an dem schwachen Ergebnis des NAP war das Bundesfinanzministerium (BMF), das gegen Ende des Entstehungsprozesses plötzlich unvorhersehbar großes Interesse an Menschenrechtsfragen zeigte und die Streichung aller verbindlichen Vorgaben aus dem NAP forderte.
In Deutschland zeigte sich dies im Jahr 2016, als die deutschen Unternehmensvertretungen alle Hebel in Bewegung setzten, jegliche Verbindlichkeit im deutschen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zu verhindern. Statt Unternehmen gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, enthält der NAP lediglich eine diesbezügliche "Erwartungshaltung der Bundesregierung an die unternehmerische Sorgfalt in der Achtung der Menschenrechte" (MediaWatch berichtete).
Selbst für Unternehmen im öffentlichen Eigentum und für die öffentliche Beschaffung gelten keine verschärften Regelungen.
Nicht ganz unschuldig an dem schwachen Ergebnis des NAP war das Bundesfinanzministerium (BMF), das gegen Ende des Entstehungsprozesses plötzlich unvorhersehbar großes Interesse an Menschenrechtsfragen zeigte und die Streichung aller verbindlichen Vorgaben aus dem NAP forderte.
Das vorliegende Briefing von Karolin Seitz und Ihrem/Eurem ergebensten MediaWatch-Redakteur veranschaulicht, wie die Wirtschaftslobby die
Einführung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht der Wirtschaft
verhinderte. Es zeigt außerdem, wie die Unternehmensverbände
versuchen, ähnliche Regelungen auf internationaler Ebene, darunter dem
Europarat, bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) und im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN)
abzuwehren.
P.S.: Wer auch die in dem Briefing zitierten Originaldokumente einsehen möchte, richte bitte eine diesbezügliche Anfrage an: europe [at] globalpolicy.org.
P.S.: Wer auch die in dem Briefing zitierten Originaldokumente einsehen möchte, richte bitte eine diesbezügliche Anfrage an: europe [at] globalpolicy.org.
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