In einer gemeinsamen Pressemitteilung kritisieren das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte und VENRO kurz vor Weihnachten die Bundesregierung dafür, einen schwachen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (PDF) verabschiedet zu haben. Auch habe es vorher keine öffentliche Kommentierungsphase gegeben. Man vermisse bei der Bundesregierung Mut zu mehr Verbindlichkeit.
Der NAP Wirtschaft und Menschenrechte soll dazu dienen:
Das Ziel des NAP
Der NAP Wirtschaft und Menschenrechte soll dazu dienen:
- Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für alle Akteure praktisch anwendbar zu machen,Auf der Website des CorA-Netzwerks ist eine ausführliche Bewertung des NAP zu finden sowie Beispiele weiter reichenderer Maßnahmen in anderen Ländern (beides PDF).
- Pflichten bzw. Verantwortlichkeiten für Staat und Wirtschaft aufzuzeigen,
- Politikkohärenz zu gewährleisten
- und sicher zu stellen, dass die deutsche Wirtschaft zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibt
Das Ziel des NAP
ist es, dass mindestens 50% aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten bis 2020 die in Kapitel III beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Hierzu gehört auch, dass die Unternehmen, wenn sie bestimmte Verfahren und Maßnahmen nicht umsetzen, darlegen können, warum dies nicht geschehen ist (“Comply or Explain“ - Mechanismus).Die "Elemente" menschenrechtlicher Sorgfalt für Unternehmen (von Sorgfaltspflichten wird wohlweislich nicht gesprochen) beziehen sich auf folgende Themen:
Sofern weniger als 50 % der zuvor genannten Unternehmen bis 2020 die in Kapitel III beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben und daher keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist, wird die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen.
- Menschenrechtsschutz in Liefer- und Wertschöpfungsketten sicherstellenKonketes wird jedoch nicht verlangt. Beispiel Lieferketten:
- Transparenz und Kommunikation über menschenrechtliche Auswirkungen von Unternehmen
- Geschäftstätigkeit in Konfliktgebieten
Zur Identifikation von besonders relevanten Risikobranchen und -regionen in den Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Wirtschaft wird die Bundesregierung eine entsprechende Studie veröffentlichen. Auf Basis der Studie werden, unter Moderation der Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Wirtschaftsverbänden und mit Hilfe entsprechender Multi-Stakeholder-Foren branchenspezifische Handlungsanleitungen und Best-Practice Beispiele zu menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erarbeitet.
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