zitieren die Nachdenkseiten die Bundeskanzlerin um dann zu fragen:„Weil wir nach den Anschlägen des 11. September mit dem damaligen Präsidenten George W. Bush die Überzeugung geteilt haben, dass von Afghanistan aus nie wieder die Sicherheit der Welt bedroht werden darf, steht Deutschland dort seit 2002 mit dem drittgrößten Truppenkontingent.“
Haben die Redenschreiber übersehen, dass George W. Bush für seinen Militärschlag in Afghanistan keine Ermächtigung der Vereinten Nationen hatte Hat nicht gerade Deutschland darauf Wert gelegt, dass ein Mandat der UN für Einsätze der Bundeswehr vorliegt?Man ist geneigt, darauf zu wetten, dass das nicht übersehen wurde. Solche völkerrechtlichen Finessen musste Ex-Außenminister Joseph Fischer noch berücksichtigen, um eine (damals vielleicht noch existenzbedrohende) Spaltung von Bündnis 90 / Die Grünen zu vermeiden. Schwarz-Gelb kann dagegen ganz unverhohlen im neuen Mittelmacht-Gefühl schwelgen.
Interessanterweise kommt der Beleg in eben der gleichen Rede, und die Nachdenkseiten haben das dankenswerterweise auch schon hervorragend aufbereitet:
Merkel gibt ein uneingeschränktes Bekenntnis zur NATO ab (...). Sie gibt eine Blankovollmacht, dass Europa sich militärisch noch stärker engagieren wird. Es ist schon bemerkenswert, dass sie ein heikles Thema, das im Rahmen der Diskussion über den EU-Verfassungsvertrag stets verschwiegen wurde, nun gerade im Ausland anspricht: nämlich dass dieser Vertrag militärische Kampfeinsätze zum integralen Bestandteil künftiger europäischer Außenpolitik macht (Art. 42 EUV). Merkel sagte unverblümt:
Ja, das ist allerdings bemerkenswert, denn es bedeutet, dass (offensichtlich ohne Grundgesetzänderung) von deutscher Seite demnächst weltweit auch ohne UN-Beschluss interveniert werden kann. Man tut es dann halt im europäischen Verbund - oder mit EU-ok innnerhalb der NATO.„Wir Europäer können dazu (zur NATO) in Zukunft sogar noch mehr beitragen. Denn wir Europäer sind in diesen Wochen im Begriff, unserer Europäischen Union eine neue vertragliche Grundlage zu geben.“
Man darf gespannt sein, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagen wird, wenn es so weit ist. Bricht EU-Recht das Grundgesetz?
Die Nachdenkseiten fragen dann - ihrem Namen alle Ehre machend:
Das Verhältnis zwischen den Vereinten Nationen und der NATO hat Merkel leider nicht angesprochen.'Natürlich nicht!', muss die Antwort nun schon lauten.
Die Analyse ist allen ihren Aspekten sehr empfehlenswert.
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