Dienstag, 24. Januar 2012

Artikel 98 (1)

Drei der vier vom Internationalen Strafgerichtshof angeklagten Personen aus Kenia (UN News-Service) werden sich nach der unmaßgeblichen Auffassung des MediaWatchBlog auf absehbare Zeit nicht verantworten müssen. Das Statut des ICC sieht keine Verhaftung vor, so lange die Angeklagten Immunität genießen.  (MediaWatchBlog hatte im Zusammenhang mit Omar al-Bashir, den Präsidenten des Sudan bereits entsprechend berichtet.)
Article 98(1) expressly prohibits states from cooperating with arrest warrants that would violate international law “with respect to the State or diplomatic immunity of a person or property of a third State, unless the Court can first obtain the cooperation of that third State for the waiver of the immunity.”
Uhuru Muigai Kenyatta (Stellvertretender Premierminister und Finanzminister) und William Samoei Ruto (oppositioneller Parlamentarier) genießen aufgrund ihrer Ämter Immunität. Auch Francis Kirimi Muthaura braucht wohl keine schlaflosen Nächte zu verbringen. Denn er ist Chef des öffentlichen Dienstes und dem Kabinett beigeordneter Sekretär. Ein Hinweis auf den Verlauf der kommenden Monate ist auch, dass Kenyatta und Ruto bei den nächsten kenianischen Präsidentschaftswahlen für das Amt des Präsidenten kandidieren wollen (G-News dt.). Die scheinen nach der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im März 2013 stattzufinden - obwohl die neue Verfassung den August vorschreibt. Die USA (oder die NATO) werden sich hüten, die Daumenschrauben allzu fest anzuziehen, denn sie brauchen Kenia im Krieg "gegen den Terrorismus". Der Feind heißt bekanntlich al Shabaab.

Schwierig könnte einzig für Joshua arap Sang werden, der die Radiostation KASS FM leitet. Man darf gespannt sein, ob der kenianische Präsident Mwai Kibaki die Chance zu nutzen versucht, sich eines unangenehmen Gegners vergleichsweise elegant zu entledigen.

MediaWatch erspart es seinen LeserInnen, erneut auf die mangelhafte Berichterstattung im In- und Ausland zu verweisen und rät allen Interessierten, die Ereignisse in aller Ruhe weiter zu verfolgen.

2 Kommentare:

  1. Welche Probleme noch vor den Strafverfolgungsbehörden liegen, die Auslieferung der Angeklagten durchzusetzen, zeigt auch das Gezerre um die Überstellung des ehemaligen Präsidenten des Tschad, Hissène Habré, an Belgien (Entwicklungspolitik Online).

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  2. Kenyatta und Muthaura haben ihre Ämter als Finanzminister und Kabinettssekretär niedergelegt. Kenyatta bleibt allerdings Stellvertretender Premierminister (Capital News, Reuters).

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