Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat kürzlich Sonderziehungsrechte (SZR) im Wert von 650 Milliarden US-Dollar an seine Mitgliedstaaten ausgeschüttet; die größte Ausgabe seit dessen Gründung 1944. Allerdings wird das Geld aufgeschlüsselt nach Wirtschaftskraft verteilt. Deutschland erhält deshalb immerhin umgerechnet rund 36 Milliarden US-Dollar, deutlich mehr als alle Niedrigeinkommensländer zusammen. Erlassjahr fordert die Bundesbank deshalb auf, die deutschen Sonderziehungsrechte ärmeren Ländern zur Verfügung zu stellen. Zudem dürfe die zusätzliche Liquidität nicht als Alternative zu Schuldenerleichterungen angesehen werden.
Auch das Global Policy Forum hat entsprechende, noch deutlicher formulierte Forderungen erhoben und außerdem ein Briefing zu dem Thema herausgegeben:
Mit Blick auf die Zukunft heißt es in dem Papier unter anderem:
In Deutschland sollte der Umgang mit SZR vom Gesetzgeber im Lichte der Erfahrungen mit den Sonderallokationen von 2009 und 2021 neu geklärt werden. Auf die Agenda der IWF-Reform sollte kommen, wie zukünftige SZR-Allokationen bewilligt und gestaltet werden sollten, damit sie zeitig stattfinden und SZR bedarfsgerecht verteilt werden.Der Diskussionsbedarf scheint tatsächlich erheblich. Denn der IWF hindert das neue Regime in Kabul daran, die ihm im Zuge der oben erwähnten Ausschüttung zustehenden Sonderziehungsrechte in Höhe von 430 Millionen US-Dollar auszuschöpfen. Das steht Kabul aber zu, denn Afghanistan ist ordentliches Mitglied des Fonds. In seiner Begründung für diese Politik beruft sich der IWF lediglich auf die "Ansichten der internationalen Gemeinschaft". Covid-19 hin oder her - scheint's wollen die Verantwortlichen in Washington jetzt grad nix vom Menschenrecht auf Gesundheit für AfghanInnen wissen.
Derartige Reformschritte sind umso wichtiger, als die SZR noch eine große Zukunft haben könnten: In der akademischen Diskussion gilt seit über einem Jahrzehnt, dass regelmäßige SZR-Allokationen als Instrument der Entwicklungsfinanzierung eingesetzt werden [...] und das traditionelle System der öffentlichen Entwicklungsfinanzierung [...] ergänzen können.
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