Dienstag, 29. Oktober 2013

Die Katastrophe von Kundus - das juristische Nachspiel

Auch vier Jahre nach dem entsetzlichen Bombardement auf einen Tanklastzug in der Nähe von Kundus sind die Wunden nicht vernarbt. Im Namen von zwei Angehörigen der nach NATO-Angaben 142 Opfer klagt ein Anwalt nun vor dem Bonner Landgericht auf Schadensersatz.

Dabei geht es vor allem um die Frage, ob der damalige Oberst (heute Brigadegeneral) Georg Klein den Angriffsbefehl an die US-Piloten fahrlässig erteilt hat. (MediaWatch berichtete). Zu dem Zeitpunkt war es Nacht und das deutsche Lager sieben Kilometer vom Geschehen entfernt. Um den Laster hatten schätzungsweise 200 Menschen gestanden, die offensichtlich daran interessiert gewesen waren, Sprit aus dem Fahrzeug zu "fringsen". Klein hatte dies als Gefahr für das Bundeswehr-Lager interpretiert.

Interessant: Das Gericht will im Zuge seiner Beweisaufnahme auch Video- und Tonmaterial der Bundeswehr und Mitschnitte der Gespräche mit den US-Piloten sichten.

Das Medienecho ist (noch, 29. Okt.2013, G-News dt.) sehr dürftig - es berichten praktisch nur die üblichen Verdächtigen: Das Neue Deutschland mit einer sehr guten Zusammenfassung, die Junge Welt und sehr oberflächlich Greenpeace. Der Kölner Stadtanzeiger berichtet wohl (ziemlich gut) wegen des lokalen Bezugs.


MediaWatch meint, dass das Echo auch zur Urteilsverkündung eher dünn bleiben wird - es sei denn, das Gericht folgt der Argumentation der Kläger und verdonnert die Bundesregierung zu einer Zahlung von Schadensersatz.

P.S.: Zwei Bonner Zeitungen (1), (2) beschweren sich in diesem Zusammenhang vor allem über Grafittis der AKAB "Kundus war ein Massaker".

P.P.S.: Die Bundeswehr ist seit zehn Tagen vollständig aus Kundus abgezogen. MediaWatch ist überzeugt, dass der Krieg in dem südasiatischen Land als Bürger- und Drohnenkrieg weitergehen wird.

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