Heute, zum 5. Mai 2013 tritt das internationale Fakultativprotokolls zum Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen (UN –Sozialpakt) in Kraft.
Damit bekommen erstmals auch Einzelpersonen die Möglichkeit. Beschwerde gegen den eigenen Staat vor dem Sachverständigenausschuss des UN-Sozialpakts einzulegen - wenn der nationale Rechtsweg ausgeschöpft ist. Menschen in Deutschland steht dieser Weg jedoch nicht offen, da die BRD das Fakultativprotokoll noch nicht ratifiziert hat
Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte bedauert diesen Umstand, „da Deutschland bereits seit Ende 2008 die Ratifikation des Protokolls ergebnislos prüft“. Da sind viele andere Staaten schon weiter, z.B. Mali, Venezuela oder die Mongolei. Das Institut für Menschenrechte hatte schon 2011 ein Papier veröffentlicht, in dem ausführlich begründet ist, warum auch die Bundesrepublik mitmachen sollte.
Deutschland ist seit 1973 Vertragsstaat des UN-Sozialpakts. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, wie das Recht auf Bildung oder auf soziale Absicherung, gelten bereits seit 1976 in Deutschland.
Die deutsche Verschleppungstaktik kann MediaWatch nur damit
erklären, dass die Bundesregierung weiß, dass es Rügen wegen
Verletzungen der WSK-Rechte in Deutschland geben könnte und dass diese
Blamage vermieden werden soll.
Sonntag, 5. Mai 2013
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