Nur ein Papiertiger droht der neue
UN-Vertrag über eine Kontrolle des Waffenhandels (UN Arms Trade Treaty, ATT) zu werden. Zunächst aber zu Funktion und Bedeutung des Abkommens. In einem Bericht des
Neuen Deutschlands vom 13. Februar 2012 (hat tip AG Friedensforschung) heißt es:
Der weltweite Vertrag soll vor allem
Waffenverkäufe verhindern, die zu brutalen Verletzungen von
Menschenrechten und des humanitären Völkerrechts missbraucht werden oder
eine nachhaltige Entwicklung in den Empfängerländern behindern. Auf der
UNO-Vollversammlung unterstützten im vergangenen Dezember 166 Staaten
das Projekt. Es gab keine Gegenstimme und 13 Enthaltungen. Zu den
Verweigerern gehören Ägypten, Iran, Jemen, Libyen, Pakistan,
Saudi-Arabien, Syrien und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Den UN-Verhandlungen war eine NRO-Kampagne vorausgegangen, die seit 2003 läuft und vor allem von Amnesty International und Oxfam getragen wird. Auch deutsche Hilfsorganisationenhaben in der Sache unmissverständlich Stellung bezogen, wie
Entwicklungspolitik Online berichtet. Im
Rüstungsexportbericht 2011 der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (S.94 ff) wird der Geltungsbereich des ATT beschrieben:
Im Blick auf den Geltungsbereich („scope“) des ATT will eine große Anzahl der Staaten die sieben Kategorien des Waffenregisters der Vereinten Nationen [für schwere Waffen] (Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, großkalibrige Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber, Kriegsschiffe, sowie Raketen einschließlich deren Start- und Abschusssysteme) dem Vertrag zugrunde legen.
Viele Staaten fordern darüber hinaus, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie weitere Produkte, zum Beispiel Munition, Sprengstoffe oder Rüstungskomponenten sowie Technologie zur Herstellung von Rüstungsgütern zu berücksichtigen. Der Entwurf des Vorsitzenden des PrepCom nimmt diese Kategorien auf. Aber noch immer gibt es Staaten wie etwa China, die den Geltungsbereich auf die Waffensysteme des VN- Registers für konventionelle Waffen beschränken wollen. Das würde u.a. Kleinwaffen ausschließen. Die USA wiederum wenden sich gegen die Einbeziehung von Munition für Kleinwaffen.
Vor allem in Hinblick darauf dass Kleinwaffen nur allzu oft "eine nachhaltige Entwicklung in den Empfängerländern behindern" wäre ihre Einbeziehung in den Vertrag wünschenswert. Doch nach Angaben des
Neuen Deutschlands vom 22.2.2012 ist die Wirksamkeit des gesamten Vertrages vor allem auf Grund der Abstimmungsmodalitäten gefährdet:
Die geforderten schärferen Kontrollen der
grenzüberschreitenden Waffengeschäfte drohen auszubleiben. (...) [Denn] eine Staatenminderheit, zu der
die USA, Russland, China, Syrien, Iran und Kuba gehören, [setzte] ein Vetorecht
einzelner Länder durch: Die Beschlüsse auf der Vertragsstaatenkonferenz
dürfen nur im Konsens aller 193 UN-Mitglieder getroffen werden.
Abschließend noch zwei Links als Startpunkte für eigene Recherchen. Interessant ist das
Factsheet der Vereinten Nationen über das Waffenregister und eine UN-Website auf der es um
tracing, also die
Registrierung und Verfolgung von Waffen(systemen) geht.
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