Freitag, 13. August 2010

Fetzige Berichte aus der Praxis

Heribert Prantl erklärt in der SZ ausführlich, wie es sich mit den - von Westerwelle für völkerrechtskonform erklärten - gezielten Tötungen in Afghanistan verhält und was an der Praxis problematisch ist:
(...) das Strafrecht [wird] dann, wenn das Kriegsrecht mehr Handlungsfreiheit gibt, durch Kriegsrecht ersetzt. Wenn dieses Kriegsrecht aber eine Beschwer auferlegt (zum Beispiel bei der Behandlung von Gefangenen nach den Regeln der Genfer Konvention), wird es wieder abgeschaltet. (...)
[Das] Pauschalurteil Westerwelles ist rechtswidrig. An der Unterscheidung von aufständischen Kämpfern und Zivilisten kommt man (...) auch in Afghanistan nicht vorbei; man hätte sich sonst die penible Untersuchung des von Oberst Georg Klein befohlenen Bombardements in Kundus ersparen können.
Für Julian Reichelt (MediaWatchBlog hatte Stil und Inhalte dieses Kriegsschreibers schon einmal moniert) sind solche Bemühungen um Rechtsstaatlichkeit offensichtlich Nebensache. Er setzt in Bild.de auf fetzige Berichte aus der Praxis: "So schalten die US-Scharfschützen die Taliban-Terroristen aus".

In Deutschland seien die gezielten Tötungen "höchst umstritten". Für die US-Truppen "hingegen sind sie Alltag". Dabei sein ist alles: "Noch nie zuvor konnten deutsche Reporter eine solche Operation begleiten, mit Beteiligten auf allen Ebenen sprechen". Der Einsatz verläuft laut Bericht mustergültig. Die "bösen Jungs in der Gegend" werden sogar in flagrati erwischt und erst dann wird (angeblich nur) einer erschossen. So bleibt kein Raum für Zweifel. Und Reichelt erfüllt seine Mission getreu bis ans Ende des Textes:
Das Bundestagsmandat für den Einsatz der Bundeswehr im Norden Afghanistans lässt solche gezielten Operationen kaum zu. Vielleicht ist auch das einer der Gründe dafür, dass die Taliban rund um Kunduz immer stärker geworden sind...
P.S.: Zur Zeit des Zugriffs auf den Artikel hatten 85 LeserInnen das Stück als "gefällt mir" bei Facebook markiert.

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