Damit bekommen erstmals auch Einzelpersonen die Möglichkeit. Beschwerde gegen den eigenen Staat vor dem Sachverständigenausschuss des UN-Sozialpakts einzulegen - wenn der nationale Rechtsweg ausgeschöpft ist. Menschen in Deutschland steht dieser Weg jedoch nicht offen, da die BRD das Fakultativprotokoll noch nicht ratifiziert hat
Deutschland ist seit 1973 Vertragsstaat des UN-Sozialpakts. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, wie das Recht auf Bildung oder auf soziale Absicherung, gelten bereits seit 1976 in Deutschland.
Die deutsche Verschleppungstaktik kann MediaWatch nur damit erklären, dass die Bundesregierung weiß, dass es Rügen wegen Verletzungen der WSK-Rechte in Deutschland geben könnte und dass diese Blamage vermieden werden soll.
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