Ein breites Bündnis deutscher Nichtregierungsorganisationen, hat jetzt ein Positionspapier zum UN-Treaty-Prozess erstellt (PDF). Darin fordert die Treaty Alliance Deutschland die Bundesregierung auf, konstruktiv in dem Prozess mitzuarbeiten und zeigt auf, welche Fragen ein zukünftiges Abkommen regeln sollte.
Denn im sogenannten „UN-Treaty-Prozess“ soll ein internationales Menschenrechtsabkommen erarbeitet werden, das verbindlich ist, Unternehmen klare Regeln setzt und von Menschenrechtsverletzungen Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet. Seit 2015 verhandelt eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe bei den Vereinten Nationen darüber.
Die NRO erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich für ein Abkommen einsetzt, das:
"- Staaten verpflichtet, die bei ihnen ansässigen Unternehmen gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, auch in ihren Auslandsgeschäften, Tochterunternehmen und Lieferketten;
- Betroffenen effektiven Rechtsschutz gewährt, auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens;
- regelt, wie Staaten in grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen;
- festlegt, dass die Pflichten aus dem UN-Menschenrechtsabkommen Vorrang vor den Verpflichtungen aus Handels- und Investitionsschutzabkommen haben;
- einen unabhängigen Expert/innenausschuss vorsieht, der Staatenberichte zum Umsetzungsstand des Abkommens entgegennimmt und
- individuelle Beschwerden gegen Staaten prüft;
- einen Prozess zur Schaffung eines internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte anstößt, vor dem Betroffene bei Menschenrechtsverstößen gegen transnationale Unternehmen klagen können."
Denn im sogenannten „UN-Treaty-Prozess“ soll ein internationales Menschenrechtsabkommen erarbeitet werden, das verbindlich ist, Unternehmen klare Regeln setzt und von Menschenrechtsverletzungen Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet. Seit 2015 verhandelt eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe bei den Vereinten Nationen darüber.
Die NRO erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich für ein Abkommen einsetzt, das:
"- Staaten verpflichtet, die bei ihnen ansässigen Unternehmen gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, auch in ihren Auslandsgeschäften, Tochterunternehmen und Lieferketten;
- Betroffenen effektiven Rechtsschutz gewährt, auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens;
- regelt, wie Staaten in grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen;
- festlegt, dass die Pflichten aus dem UN-Menschenrechtsabkommen Vorrang vor den Verpflichtungen aus Handels- und Investitionsschutzabkommen haben;
- einen unabhängigen Expert/innenausschuss vorsieht, der Staatenberichte zum Umsetzungsstand des Abkommens entgegennimmt und
- individuelle Beschwerden gegen Staaten prüft;
- einen Prozess zur Schaffung eines internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte anstößt, vor dem Betroffene bei Menschenrechtsverstößen gegen transnationale Unternehmen klagen können."
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