Was bisher nur als entwürdigend rüber kam, wird jetzt allerdings zur schamlosen, neokolonial organisierten Ausbeutung: Die Frauen werden als Trophäen für diejenigen präsentiert, die es wagen, nach ihnen zu greifen. Motto: "Schüchtern und doch abenteuerlustig". Der Wunsch der Frauen auf ein besseres Leben wird instrumentalisiert, um für wenig Kohle einen TV-kompatiblen Quickie zusammenzimmern zu können. Selbstverständlich werden nur die deutschen Typen vorgestellt (und dabei runtergemacht). Ob etwa die philippinischen Frauen vor der Sendung auch ein Leben gehabt haben, ist völlig egal. Mann lernt "zufällig" gleich drei von ihnen kennen.
Spiegel Online fasst diese Form der Ausplünderung ziemlich treffend unter der Schagzeile "Arme Sau sucht arme Frau" zusammen. (Den Hinweis verdanke ich Christian aus Bonn.) TERRE DES FEMMES hat aufgepasst und SAT.1 aufgefordert, die Show „umgehend abzusetzen“ (Focus, Mitteldeutsche). Das Nachrichtenmagazin meldet zudem, die Bundesgeschäftsführerin Christina Stolle beurteile die Show als „sexistisch“ und „erbärmlich“. MediaWatch findet, dass das ist noch ziemlich freundlich formuliert ist. Denn die Erniedrigung der Frauen geht ja in Deutschland weiter. TERRE DES FEMMES merkt zu Recht an (Focus):
Darüber hinaus seien die Frauen in Deutschland stark benachteiligt. Selbst wenn eine Ehe zustände käme, habe der Mann immer noch „ein dreijähriges Rückgaberecht bei Nichtgefallen der Frau“. So lange ist die Aufenthaltsgenehmigung an den deutschen Ehemann gebunden.Bei www.anwalt de klingt das dann so (Hervorhebung im Original):
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel zunächst auf drei Jahre befristet erteilt. Anschließend erhält der ausländische Ehepartner eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die sog. Niederlassungserlaubnis, wenn die gesetzlich benannten Integrationsbedingungen erfüllt sind. (...)Wie Mann diese Rechtslage ausnutzen und die frisch angeheiratete Frau mit ihrer Ausweisung unter Druck setzen kann, braucht hier wohl nicht näher erklärt zu werden.
Die Aufenthaltserlaubnis kann unter bestimmten Umständen versagt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht (mehr) besteht (...)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen