Wie sich die Arbeit mit den Leitsätzen - respektive die Beschwerdeverfahren - in den letzten zehn Jahren entwickelt haben, zeigen folgende Grafiken, die wir dem aktuellen "Quarterly Case Update" (PDF, engl.) von OECD Watch entnehmen:
Wer sich näher informieren möchte, worum es sich bei den OECD-Leitsätzen handelt, kann unten weiter lesen. Der Text wurde (leicht verändert) der Studie "Die Grenzen der Freiwilligkeit" entnommen.
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind eine Initiative der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die bis in das Jahr 1976 zurückreicht. Die letzte Überarbeitung erfuhren die Leitsätze im Jahr 2000. Sie stellen nach eigenen Worten "gemeinsame Empfehlungen der Regierungen an multinationale Unternehmen dar. Die Leitsätze wurden im Jahr 2000 von 33 Staaten, den damals 29 OECD-Mitgliedern sowie Argentinien, Brasilien, Chile und der Slowakischen Republik, unterzeichnet, aber haben weltweite Geltung.
Eine wesentliches Element der überarbeiteten Leitsätze aus dem Jahr 2000 stellen die erweiterten Beschwerdemöglichkeiten dar, die für verschiedene Interessengruppen vorgesehen sind. Zur Bearbeitung möglicher Beschwerden dienen die Nationalen Kontaktstellen (National Contact Points, NCP), die es in jedem Unterzeichnerland gibt. Dabei bleibt es jedem Staat selbst überlassen, wie diese Institution praktisch ausgestaltet wird. Eine Aufgabe der nationalen Kontaktstellen besteht in der Bearbeitung "berechtigter Auskunftsersuchen", die vor allem von drei Gruppen gestellt werden können:
- anderen nationalen Kontaktstelle;
- der privaten Wirtschaft, Arbeitnehmerorganisationen, anderen Nichtregierungsorganisationen sowie der Öffentlichkeit; und
- Regierungen von Nichtteilnehmerstaaten.
Mit der Einrichtung bzw. Aufwertung der Nationalen Kontaktstellen ergeben sich für zivilgesellschaftliche Organisationen eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten. Sie können Anfragen und Beschwerden über konkrete Unternehmen an die NCPs richten.
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