Donnerstag, 29. Juli 2010

GTZ-InWEnt-DED Fusion: Was die Betriebsräte fordern

MediaWatchBlog hat sich kürzlich schon einmal beschwert, dass die Belange der ArbeitnehmerInnen in den Mainstreammedien stark unterbelichtet sind. Bevor also die Zusammenlegung der Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit (GTZ, InWent, DED) Wirklichkeit wird, hier die Dokumentation der zentralen Forderungen der Betriebsräte aller drei Organisationen im ungekürzten Originaltext (vielleicht werden diese Dokumente zur Beurteilung des Fusionsvorgangs und -ergebnisses ja noch interessant):

Die folgenden 10 Kernforderungen müssen VOR einer Neuordnung des "Entwicklungspolitischen Vorfelds" des BMZ im Rahmen eines Beschäftigungssicherungs- und Überleitungstarifvertrages, Interessensausgleichs und ggf. Sozialplans abschließend geregelt werden:

(1) Erhalt der vier Geschäftsfelder (Entsendung von EH auf der Grundlage des Entwicklungshelfergesetzes, Ziviler Friedensdienst, Rückkehr- und entwicklungspolitische Bildungsarbeit sowie weltwärts) und der damit einhergehenden Instrumente in gleich bleibender Qualität und Quantität.
(2) Expliziter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen im Zusammenhang mit der Neuordnung und den organisatorischen Folgeprozessen.
(3) Keine „personelle“ Rendite [Einsparung von Arbeitsplätzen, die Red.], sondern Entwicklung nachhaltiger Konzepte für die unbefristete Bindung von derzeit befristet Beschäftigten an das künftige Unternehmen. Ziel ist der Erhalt von Erfahrungen und Kompetenzen zur Erhöhung der Wirksamkeit und Sichtbarkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
(4) Personeller Aufwuchs des BMZ nicht durch Externe, sondern durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der bestehenden Organisationen.
(5) Erhalt des Standorts - verbunden mit dem Ausschluss unfreiwilliger Umzüge; bei freiwilligen Umzügen Regelungen analog des Umzugstarifvertrags.
(6) Schaffung einer einheitlichen tariflichen Grundlage, Überleitung auf Augenhöhe (funktionsbezogen) und paritätische Besetzung von Leitungsfunktionen.
(7) Schaffung von Voraussetzungen bzw. Einräumung eines Wahlrechts für die, die weiterhin im Status des öffentlichen Dienstes verweilen möchten (z.B. durch Abordnungen aus/über BMZ Stellen- oder Leerstellen).
(8) Werterhaltende Lösungen für die erworbenen Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge (VBL).
(9) Fortbildungs- und Personalentwicklungskonzepte, speziell für die Mitarbeiter/innen, die eine neue Funktion und/oder ein neues Aufgabengebiet übernehmen werden.
(10) Sicherstellung der Bildung von örtlichen Betriebsräten.

Kernforderungen der Betriebsräte aus InWEnt-Sicht im Kontext der Zusammenführung des "Entwicklungspolitischen Vorfelds" des BMZ:

1. Fusion im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (UmwG)
2. Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit der Zusammenführung und deren organisatorischen Folgeprozessen
3. Daraus resultierend eine Beschäftigungsgarantie für die unbefristete Bestandsbelegschaft
4. Erhalt aller InWEnt-Standorte mit allen ihren Abteilungen und deren derzeitig Beschäftigten (Standortgarantie) und Verzicht auf die Versetzung von Beschäftigten an andere Standorte gegen den Willen der Betroffenen (keine Pflichtumzüge)
5. Zusicherung des Wahlrechts der Bestandsbelegschaft zwischen dem TVöD und einem künftigen Firmentarifvertrag (sog. Tarifpluralität)
6. Wahrung der sozialen Besitzstände der Bestandsbelegschaft, insbesondere der betrieblichen Alterversorgung VBLU/VBL und des besonderen Kündigungsschutzes gem. § 34 Abs. 2 TVöD
7. Nachhaltige Konzepte für die Bindung von befristet Beschäftigten an das künftige Unternehmen
Die Einhaltung dieser Forderungen ist durch den Abschluss eines Beschäftigungssicherungs- und Überleitungstarifvertrages sicherzustellen.

Kernforderungen des GTZ Betriebsrates bezüglich der Zusammenlegung der TZ-Durchführungsorganisationen

1.  Fusion im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (nach Umwandlungsgesetz / UmwG).
2.  Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit der Neuordnung und den
organisatorischen Folgeprozessen der Fusion.
3.  Erhalt der Standorte Eschborn, Bonn ,Berlin und Brüssel. Verzicht auf Versetzungen gegen den Willen
von Betroffenen (Personalumsetzungsmanagement z.B. durch Einrichtung einer Personalbörse).
4.  Erhalt unserer tariflichen Regelungen und Wahrung der Besitzstände. Dies ist am besten zu
gewährleisten, wenn der rechtliche Mantel der GTZ bestehen bleibt.
5.  Abschluss eines Beschäftigungspaktes (z. B. Abschluss einer Vorruhestandsregelung) um der hohen Zahl
unserer befristet Beschäftigten Perspektiven zu bieten.
6.  Erhalt aller Instrumente und Geschäftsfelder der GTZ, insbesondere des Drittgeschäftes als
integraler Bestandteil des künftigen Unternehmens.
7.  Grundlage für Stellenbesetzungen müssen wie bisher Anforderungsprofile der Stellen und die
entsprechende Qualifikation sein.
8.  Sicherstellung von Kontinuität bei strategischen Beratungsprozessen. (z.B. durch Sektorvorhaben).
Frei werdende Potenziale („Abbau von Doppelstrukturen“) müssen prioritär für den Ausbau bestehender
Geschäftsbereiche und für die Bewältigung neuer Anforderungen genutzt werden.
9.  Beim möglichen personellen Aufwuchs des BMZ zur Stärkung seiner politischen Steuerungsaufgaben
müssen die Erfahrungen und Qualifikationen der Mitarbeiter/-innen der bestehenden Organisationen genutzt
werden (z.B. durch Übernahmeangebote).
10. Erhalt der Ausbildungsverhältnisse und Übernahme von Auszubildenden auf dem jetzigen Niveau.
11. Angemessene Übergangszeiten für das Zusammenwachsen der Organisationen.

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