Donnerstag, 12. Dezember 2019

Sorgfältig verwässert - trotzdem katastrophal

"Katastrophal" nennt CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung das Ergebnis der ersten Unternehmensbefragung im Zuge des Monitorings des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Dabei ging es um die Frage ob - und wenn ja inwieweit - Unternehmen auf die Einhaltung von grundlegenden Menschenrechten in ihren Lieferketten achten. Nur 20 Prozent der Unternehmen erfüllten die Anforderungen des NAP.
Und dies, obwohl Wirtschaftsministerium und Kanzleramt starke Verwässerungen der Methodik durchgesetzt hatten, die Laufzeit der Befragung zweimal verlängert und die Stichprobe von 1.800 auf 3.000 Unternehmen erweitert worden war. Über 2.500 davon hatten nicht einmal den Fragebogen ausgefüllt; von den übrigen verfehlt die große Mehrheit die Anforderungen, wie die jetzt bekannt gewordenen Zahlen belegen
beklagt das Netzwerk, in dem eine ganze Reihe Nichtregierungsorganisationen zusammengeschlossen sind. Zusammen betreiben sie die Website lieferkettengesetz.de.


Auch Zeit Online widmet sich dem Thema. Leider wird hier das beschämende Ergebnis der oben erwähnten Befragung nicht erwähnt und unterschlagen, dass Steffen Kampeter, heute Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, 2009 und 2015 parlamentarischer Staatssekretär im  Bundesfinanzministerium und in der letzten Legislaturperiode noch profiliertes Mitglied der CDU-Bundestagsfraktion war. Aber in dem Text von Zeit-Online findet sich erfreulicherweise ein Link, der auf das Briefing "Sorgfältig verwässert: Wie die Wirtschaftsverbände versuchen, ein Lieferkettengesetz zu verhindern" von Karolin Seitz / Global Policy Forum Europe verweist.

Wer sich für die exemplarische Abläufe im Bereich Lobbying und/oder für den Stand beim NAP im Besonderen interessiert, sollte einen Blick in das Briefing werfen. Denn aus ihm geht hervor, dass die Bundesregierung von einem Gesetz zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen in ihren Lieferketten absehen wird, wenn mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen die im NAP festgesetzten Mindeststandards ohnehin einhalten würden. Falls die Firmen jetzt also nicht entscheidend nachbessern, bleibt der Regierung - trotz sorgfältiger Verwässerung der Monitoring-Methodik - wohl gar nichts anderes üblich, als ein Gesetz zu erlassen.

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