Montag, 21. März 2016

Kampf um die Gemeinnützigkeit

MediaWatch hatte kürzlich schon berichtet, dass Attac um seine Wiederanerkennung als gemeinnütziger Verein kämpft. Der Vorwurf des Frankfurter Finanzamts: Attac arbeite politisch. Jungle World weist nun darauf hin, dass es anderen Organisationen genauso ergeht (2). Interessenvertretungen und Lobbyorganisationen wie der Bund der Steuerzahler, oder der Bundesverband der deutschen Industrie bleiben von derlei Unbill selbstverständlich verschont.

Nun haben sich über 40 (deutschlandweit tätige) zivilgesellschaftliche Organisationen zu einer Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" zusammengeschlossen. Darunter finden sich viele entwicklungspolitische Akteure. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn man einen Blick auf die politische Arbeit vieler dieser manchmal unbequemen NGOs wirft, die gleichzeitig - ganz zu Recht - den Anspruch erheben, gemeinnützig zu agieren. Mit dem Slogan "Zivilgesellschaft ist gemeinnützig" kämpfen sie gemeinsam für ein "modernes Gemeinnützigkeitsrecht":
Um Zivilgesellschaft in ihrer Breite abzubilden, sollten in einem neuen Gemeinnützigkeitsrecht die Funktionen von Zivilgesellschaft ausdrücklich anerkannt werden: Dienst­leistung, Themenanwaltschaft, Wächter, Selbsthilfe, Mittler, Solidaritätsstiftung und politische Erörterung.
Das erste Ziel ist jedoch "den unhaltbaren Zustand der Rechtsunsicherheit im bestehenden Rechtsrahmen abzuwenden". Daher erhebt die Allianz eine Reihe von Forderungen:
  • Die Abgabenordnung soll so geändert werden, dass die politische Willensbildung durch zivilgesellschaftliche Organisationen den angemessenen Rechtsrahmen erhält und alle entsprechenden Ziele als gemeinnützig anerkannt werden. 
  • Die Liste der als gemeinnützig anerkannten Themen soll um folgende Inhalte erweitert werden: Förderung der Wahr­nehmung und Verwirklichung von Grundrechten, Frieden, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, informationelle Selbstbestimmung, Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter.
Dazu ist allerdings ein Gesetzgebungsverfahren nötig, was entsprechende parlamentarische Mehrheiten voraussetzen würde. Einen ersten Schritt könnte der Finanzminister vorher schon tun, indem er bestimmte Passi aus dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung streicht, um den Finanzämtern eine (politisch) großzügigere Auslegung der Regeln für die Gemeinnützigkeit nahe zu legen.

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