Donnerstag, 15. November 2012

Wunschkinder statt ungewollter Schwangerschaften

In seinem diesjährigen Bericht lotet der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, UNFPA, (deutsche Kurzfassung, PDF) die Konsequenzen aus, die es hat, wenn man das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesudheit und das Recht auf Familienplanung als Menschenrechte begreift. Denn es ist ein Menschenrecht, selbstständig die Größe der eigenen Familie zu bestimmen und darüber, wann und in welchen Abständen die Kinder geboren werden sollen. Dieses Recht ergänzt das Menschenrecht auf Gesundheit und wirkt ergänzend und verstärkend auf eine Reihe weiterer Menschenrechte wie das Diskriminierungsverbot oder die Gleichstellung von Frau und Mann.
Wurden Familienplanungsprogramme früher als isolierte Interventionen betrachtet, wird die Familienplanung heute in den Kontext weiter gefasster Programme der sexuellen und reproduktiven Gesundheit gestellt: Reproduktive Rechte gehen über die Anerkennung des Rechtes von Paaren und Einzelpersonen zur freien und verantwortlichen Planung ihrer Familien hinaus und umfassen das Recht, den höchsten Standard der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu erreichen.

In Reaktion auf weiter fortbestehende Geschlechterungleichheiten und die Natur der reproduktiven Physiologie nehmen eine ganze Reihe von Menschenrechtsdokumenten zudem ausdrücklich Bezug auf die besonderen Herausforderungen und Diskriminierungen, mit denen sich Frauen und Mädchen konfrontiert sehen. Zu den Menschenrechten mit dem unmittelbarsten Bezug auf die Geschlechterungleichheit gehören das Verbot diskriminierender Praktiken, die insbesondere Frauen und Mädchen schaden, sowie das Verbot von sexuellem Zwang und geschlechtsbasierter Gewalt.
Ihr/Euer ergebener MediaWatch-Redakteur hat auch dieses Jahr wieder für eine gekürzte Fassung gesorgt und die Übersetzung redigiert. Eine Pressemitteilung über die Vorstellung des Berichts in Berlin findet sich bei der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung.

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