Freitag, 24. Juni 2011

Keine Wohlfühlatmosphäre in einer reinen Welt des Konsums

Deutsche Flughäfen sind ab sofort kein menschenrechtsfreier Raum mehr. Man darf etwa Flugblätter gegen Abschiebung verteilen (freie Meinungsäußerung) oder menschenunwürdige Abschiebungen dokumentieren. Bisher haben die Betreibergesellschaften so etwas mit Hausverboten und strafrechtlichen Verfolgungen geahndet. Die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts ist in ihrer nüchternen Trockenheit und Präzision geradezu poetisch und der tiefere Grund für dieses Posting: Das Verbot des Verteilens von Flugblättern, könne nicht auf den
Wunsch gestützt werden, eine Wohlfühlatmosphäre in einer reinen Welt des Konsums zu schaffen, die von politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen frei bleibt. Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf.
Hat tip Ina Zeuch.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen