Samstag, 16. Januar 2010

Verfassungskrise?

Erst verschwand er wochenlang von der Bildfläche, galt gar als tot - nun hat sich herausgestellt, dass Umaru Yar'Adua, der Präsident Nigerias, schwere Hirnschäden erlitten hat. Im Bezug auf die Frage, wer nun die Regierungsgeschäfte übernehmen soll, scheinen Demokratieaktivisten zu fürchten, dass sich das Militär einschaltet. Eigentlich ist alles ganz einfach, denn in Artikel 146 (1) der nigerianischen Verfassung heißt es:
The Vice-President shall hold the office of President if the office of President becomes vacant by reason of death or resignation, impeachment, permanent incapacity or the removal of the President from office for any other reason in accordance with section 143 of this Constitution.
Eine Ärztekommission muss feststellen, dass der Präsident sein Amt nicht mehr ausüben kann.
Leider  ist die Sache in Wirklichkeit wohl wesentlich komplizierter und es wird sicherlich Versuche geben, Goodluck Jonathan, der aus dem Nigerdelta stammt, an der Ausübung der Regierungsgeschäfte zu hindern. Der Christian Science Monitor berichtet darüber hinaus, dass die Friedensverhandlungen mit MEND bereits ins Stocken geraten sind.

1 Kommentar:

  1. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof das Kabinett beauftragt, innerhalb von 14 Tagenzu entscheiden, ob Yar'Adua das Land weiter regieren kann. Auch gibt es Forderungen aus der Zivilgesellschaft, Klarheit zu schaffen (2) und die Krise verfassungsgemäß beizulegen.

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